"Synthese" ist Theater und Theaterlabor

 
Der Theatererein "Synthese" organisiert und koordiniert alle Synthese-Theaterprojeke.

Trotz des großen Anteils an ehrenamtlicher Arbeit, die ein wesentlicher Bestandteil der Kreativ-Assoziationen ist, sind die Projekte auf die Unterstützung von Mäzenen und Sponsoren angewiesen. Bühnenbild, Kostüme, technische Ausstattung erfordern viel materielle Unterstützung.

Die Schauspieler des Theaters sind aktive Mitglieder des Vereins.

Um unsere Projekte zu verwirklichen, brauchen wir tatkräftige, kreative und motivierte Mitglieder, die uns auch hinter der Bühne unterstützen (Kostüme, Bühnenbild, Bar, etc…). Werden auch Sie Mitglied im Internationalen Theater „Synthese“.

MITGLIED WERDEN

Mitgliedschaft: Fr. 80.-- pro Jahr

Juristische Personen: Fr. 250.-- pro Jahr

Gönner: ab Fr. 1000.-- pro Jahr

Mitglieder erhalten 20% Vergünstigung auf die Eintrittskarten.

Die Mitgliedschaft wird automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist auf Ende des Jahres, bis Ende Dezember möglich.

Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert? Füllen Sie die Anmeldung bitte aus und senden Sie ihn uns zurück. Ihre Mitgliedschaft wird mit der Einzahlung definitiv.

Für Ihre persönliche Unterstützung unseres Vereins und der Förderung der Kultur in Uster bedanken wir uns herzlich.

Ihre Beiträge ermöglichen es uns, qualitativ hochwertige Aufführungen zu inszenieren.

VORSTAND

Präsidentin: Anjelika Oberholzer-Smirnova Email: info@theatersynthese.ch

Vizepräsidentin: Irina Borisova

Berater: Giuseppe Pecorelli Email: technik@theatersynthese.ch

Geschäftsführerin, Kassierin: Astrid Storrer Email: admin@theatersynthese.ch

Koordinatorin, Manager "Russisches Theater": Maria Wrensh

Aktuarin: Tatiana Bogolepova

Koordinator "Ensemble Synthese": Joel Iten

STATUTEN

A - Allgemeine Bestimmungen

1. Name, Sitz

Unter dem Namen Internationales Theater "Synthese" besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Artikel 60 ff des ZGB mit Sitz in Uster.

2. Zweck

2.1. Der Verein

Der Verein Internationales Theater "Synthese" hat den Zweck Theaterprojekte, die durch das das Theaterstudio und das Professionelle Theater „Synthese“ inszeniert werden, in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu realisieren.

Es wird eine umfassende, systematische Theaterausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Die Teilnehmer lernen alles, was eine professionelle, schauspielerische Arbeit ermöglicht und die individuelle, persönliche Bühnenpräsenz erhöht. Durch eigene Inszenierungen werden sie in die Bühnenpraxis eingeführt.

2.2. Der Verein verfolgt seine Ziele, indem er bei Produktionen des Theaterstudios "Synthese" und des Professionellen Theaters "Synthese":

- organisatorische und administrative Aufgaben übernimmt

- durch geeignete Massnahmen zu deren Finanzierung beiträgt

- die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung besorgt

- Kooperationen mit andern Vereinen, Organisationen oder Privaten fördert

- die Beziehungen unter den Vereinsmitgliedern und zu andern Institutionen pflegt

- den Austausch von Amateur- und Berufsschauspielern fördert

- angehende Künstlerinnen und Künstler unterstützt

- die soziale Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördert

- die kulturelle Integration von ausländischen, fremdsprachigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht

2.3 Der Verein kann sich nationalen und internationalen Organisationen mit zielverwandten Tätigkeiten anschliessen.

B - Mitgliedschaft und Finanzen 

3. Mitgliedschaft 

3.1 Natürliche und juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden.

3.2 Juristische Personen nehmen ihre Mitgliederrechte durch einen Vertreter wahr.

3.3 Gönner sind Mitglieder, die zur Unterstützung des Vereins mindestens den doppelten  Beitrag bezahlen.

3.4 Beitritt           

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder elektronische Anmeldung und durch die Bezahlung des Jahresbeitrages.

3.5 Rechte           

1. Alle Mitglieder haben an der GV das Stimm- und das aktive Wahlrecht, ausser juristische Personen und Minderjährige.

2. An den Veranstaltungen des INTERNATIONALEN SYNTHESE THEATER haben alle Mitglieder Anspruch auf ermäßigte Eintrittspreise. 

3.6 Pflichten          

1. Die Mitglieder haben jährlich den von der GV festgelegten Beitrag zu ent­richten.

2. Die Ehrenmitglieder sind davon befreit.

3. Den vom Vorstand ernannten Freimitgliedern ist die Bezahlung eines Beitrages freigestellt.  

3.7 Austritt        Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied auf Ende des Kalenderjahres mit halbjähriger Kündigungsfrist offen.

3.8 Ausschluss   Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die Vereinsinteressen oder unehrenhaften Handlungen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.Bei schwerwiegendem    
  Verstoss gegen die Clubinteressen oder unehrenhaften Handlungen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
 

4. Finanzen         

4.1 Der Verein finanziert sich durch:

·         Jahresbeiträge der Mitglieder und Gönner

·         Öffentliche Gelder und privaten Förderbeiträge

·         Sponsoren und andere Zuwendungen

·         Erlöse aus  Aufführungen, Beteiligungen, Vermietungen usw. 

4.2 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. 

4.3 Die gesamten finanziellen und materiellen Mittel des Vereins INTERNATIONALES SYNTHESE THEATER werden ausschliesslich für die Theaterprojekte und den Theater Betrieb verwendet. 

4.4 Das Rechnungsjahr endet mit dem zweiten Quartal des Jahres, (jeweils per 30. Juni)          

C - Organisation 

5. Organe

1. Die Organe des Vereins sind:

Generalversammlung

Vorstand

Rechnungsrevisoren

 

D - Generalversammlung

 

6. Einberufung

6.1. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich, spätestens im August statt.

6.2. Ausserordentliche Generalversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes statt oder innert zwei Monaten auf schriftliches Begehren durch ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte.

6.3. Eine Generalversammlung kann die Einberufung einer weiteren Generalversammlung be­schliessen.

6.4. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage zum Voraus durch den Vorstand.

7. Zuständigkeit

Die Generalversammlung ist zuständig für:

7.1.       Appell

7.2.       Protokoll der letzten GV

7.3.       Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung

7.4.       Dechargeerteilung an den Vorstand

7.5.       Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge

7.6.       Wahl des Präsidiums, der Vorstandsmitglieder und der Rechnungs­revisoren

7.7.       Mutationen

7.8.       Festsetzung des Jahresprogramms

7.9.       Änderung der Statuten

7.10.    Behandlung von Anträgen und Beantwortung von Anfragen

7.11.    Ernennung von Ehrenmitgliedern

7.12.    Verschiedenes

8. Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen an die Generalversammlung sind spätestens 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.

 

9. Beschluss­fassung

9.1. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl anwesender Mitglieder be­schlussfähig.

9.2. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.

9.3. Für Statutenänderungen ist jedoch die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men erforderlich.

9.4. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Der/die Vorsitzende und die Vorstandsmitglieder stimmen mit. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.

9.5. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern die Generalversammlung nicht anders beschliesst.

9.6. Die Beschlüsse sind zu protokollieren. 

E - Vorstand

 

10. Zusammen­setzung

Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und mindestens drei weiteren Mitgliedern und konstituiert sich selbst.

11. Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

12. Aufgaben

12.1 Der Vorstand ist für sämtliche Geschäfte zuständig, welche durch die Statuten keinem an­dern Organ zugewiesen sind.

12.2 Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins.

12.3 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er regelt die Zeichnungsberechtigung und die Stellvertretungen.

12.4 Der Vorstand versammelt sich so oft wie notwendig. Über seine Beschlüsse ist ein Proto­koll zu führen. 

                F - Rechnungsrevisoren

13. Autonomie

Zur Prüfung der Rechnung wählt die Generalversammlung einen Revisor/eine Revisorin so­wie eine Stellvertretung, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen.

14. Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.

15. Aufgaben

Der Revisor hat zu Händen der Generalversammlung die Jahresrechnung zu prüfen und Be­richt zu erstatten.

 G - Schlussbestimmungen

16. Auflösung des Vereins 

1 Die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Generalversammlung beschliessen. Für den Auflösungsbeschluss ist die Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich.

2. Bei einer Auflösung des Vereins, fliesst dessen Vermögen dem Theater-Studio Synthese Uster oder, sollte dieses nicht mehr bestehen, einer andern Theaterinstitution zu.

17. Inkrafttreten

 Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung an der ordentlichen Generalversammlung vom 5. Oktober 2006 in Kraft.
 
 
 
Uster, den 5. Oktober  2006
 
Der Vorstand:
 
Präsidentin

Anjelika Smirnova- Oberholzer,
8610 Uster 
 
 
Vizepräsidentin

Rosmarie Lüthold,
8610 Uster 
 
Kassierin

Elvina Bonfa,
Effretikon

Aktuarin

Brigitte Urech
8610 Uster           

Beisitzerin

Ursina Zürrer
8610 Bertschikon