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vom 05.10.2005

Inhaltsverzeichnis:

AAllgemeine Bestimmungen  
1. Name, Sitz2
2.Zweck 2
   
BMitgliedschaft und Finanzen2
3.Mitgliedschaft 2/3
4.Finanzen 2/3
   
COrganisation 3
5.Organe 3
   
DGeneralversammlung 4
6.Einberufung 4
7.Zuständigkeit 4
8.Anträge und Anfragen 4
9.Beschlussfassung4
   
EVorstand5
10.Zusammensetzung 5
11.Amtsdauer 5
12.Aufgaben 
   
 F RechnungsrevisorIn5
13. Autonomie5
14. Amtsdauer5
15. Aufgaben5

GSchlussbestimmungen 5
16.Auflösung des Vereins 5
17.Inkrafttreten5

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A - Allgemeine Bestimmungen

1. Name, Sitz
Unter dem Namen Internationales Theater "Synthese" besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Artikel 60 ff des ZGB mit Sitz in Uster.

2. Zweck
2.1. Der Verein
Der Verein Internationales Theater "Synthese" hat den Zweck Theaterprojekte, die durch das das Theaterstudio und das Professionelle Theater „Synthese“ inszeniert werden, in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu realisieren.
Es wird eine umfassende, systematische Theaterausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Die Teilnehmer lernen alles, was eine professionelle, schauspielerische Arbeit ermöglicht und die individuelle, persönliche Bühnenpräsenz erhöht. Durch eigene Inszenierungen werden sie in die Bühnenpraxis eingeführt.

2.2. Der Verein verfolgt seine Ziele, indem er bei Produktionen des Theaterstudios "Synthese" und des Professionellen Theaters "Synthese":
  • organisatorische und administrative Aufgaben übernimmt
  • durch geeignete Massnahmen zu deren Finanzierung beiträgt
  • die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung besorgt
  • Kooperationen mit andern Vereinen, Organisationen oder Privaten fördert
  • die Beziehungen unter den Vereinsmitgliedern und zu andern Institutionen pflegt
  • den Austausch von Amateur- und Berufsschauspielern fördert
  • angehende Künstlerinnen und Künstler unterstützt
  • die soziale Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördert
  • die kulturelle Integration von ausländischen, fremdsprachigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht
2.3. Der Verein kann sich nationalen und internationalen Organisationen mit zielverwandten Tätigkeiten anschliessen.


B - Mitgliedschaft und Finanzen

3. Mitgliedschaft
3.1. Natürliche und juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden.
3.2. Juristische Personen nehmen ihre Mitgliederrechte durch einen Vertreter wahr.
3.3. Gönner sind Mitglieder, die zur Unterstützung des Vereins mindestens den doppelten Beitrag bezahlen.
3.4. Beitritt
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder elektronische Anmeldung und durch die Bezahlung des Jahresbeitrages.

3.5. Rechte
a) Alle Mitglieder haben an der GV das Stimm- und das aktive Wahlrecht, ausser juristische Personen und Minderjährige.
b) An den Veranstaltungen des Vereins Internationales Theater "Synthese" haben alle Mitglieder Anspruch auf ermässigte Eintrittspreise.
3.6. Pflichten
a) Die Mitglieder haben jährlich den von der GV festgelegten Beitrag zu entrichten.
b) Die Ehrenmitglieder sind davon befreit.
c) Den vom Vorstand ernannten Freimitgliedern ist die Bezahlung eines Beitrages freigestellt.
3.7. Austritt
Der Austritt aus dem Verein kann schriftlich auf Ende des Vereinsjahres erfolgen, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind.
3.8. Ausschluss
a) Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die Vereinsinteressen oder unehrenhaften Handlungen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
b) Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die Clubinteressen oder unehrenhaften Handlungen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.

4. Finanzen
4.1. Der Verein finanziert sich durch:
  • Jahresbeiträge der Mitglieder und Gönner
  • Öffentliche Gelder und privaten Förderbeiträge
  • Sponsoren und andere Zuwendungen
  • Erlöse aus Aufführungen, Beteiligungen, Vermietungen usw.

4.2. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
4.3. Die gesamten finanziellen und materiellen Mittel des Vereins Internationales Theater "Synthese" werden ausschliesslich für die Theaterprojekte und den Theaterbetrieb verwendet.
4.4. Das Vereinsjahr endet Ende August.

C - Organisation

5. Organe
Die Organe des Vereins sind:

Generalversammlung
Vorstand
RechnungsrevisorIn


D - Generalversammlung

6. Einberufung
6.1. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich, spätestens im Oktober statt.
6.2. Ausserordentliche Generalversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes statt oder innert zwei Monaten auf schriftliches Begehren durch ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte.
6.3. Eine Generalversammlung kann die Einberufung einer weiteren Generalversammlung beschliessen.
6.4. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage zum Voraus durch den Vorstand.

 

7. Zuständigkeit
Die Generalversammlung ist zuständig für:
a) Appell
b) Protokoll der letzten GV
c) Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
d) Dechargeerteilung an den Vorstand
e) Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge
f)  Wahl des Präsidiums, der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
g) Mutationen
h) Festsetzung des Jahresprogramms
i)  Änderung der Statuten
j)  Behandlung von Anträgen und Beantwortung von Anfragen
k) Ernennung von Ehrenmitgliedern
l)  Verschiedenes

8. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen an die Generalversammlung sind spätestens 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.

9. Beschlussfassung
9.1. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl anwesender Mitglieder be­schlussfähig.
9.2. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.
9.3. Für Statutenänderungen ist jedoch die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men erforderlich.
9.4. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Der/die Vorsitzende und die Vorstandsmitglieder stimmen mit.
Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
9.5. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern die Generalversammlung nicht anders beschliesst.
9.6. Die Beschlüsse sind zu protokollieren.


E - Vorstand

10. Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und mindestens drei weiteren Mitgliedern und konstituiert sich selbst.

11. Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.

12. Aufgaben
a) Der Vorstand ist für sämtliche Geschäfte zuständig, welche durch die Statuten keinem an­dern Organ zugewiesen sind.
b) Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins.
c) Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er regelt die Zeichnungsberechtigung und die Stellvertretungen.
d) Der Vorstand versammelt sich so oft wie notwendig. Über seine Beschlüsse ist ein Proto­koll zu führen.


F - Rechnungsrevisor

13. Autonomie
Zur Prüfung der Rechnung wählt die Generalversammlung einen Revisor/eine Revisorin, welche nicht dem Vorstand angehören darf.

14. Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.

15. Aufgaben
Der Revisor/die Revisorin hat zu Handen der Generalversammlung die Jahresrechnung zu prüfen und Be­richt zu erstatten.


G - Schlussbestimmungen

16. Auflösung des Vereins
a) Die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Generalversammlung beschliessen.
b) Für den Auflösungsbeschluss ist die Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich.
c) Bei einer Auflösung des Vereins, fliesst dessen Vermögen dem Theater-Studio Synthese Uster oder, sollte dieses nicht mehr bestehen, einer andern Theaterinstitution zu.

17. Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung an der ordentlichen Generalversammlung vom 18.09.09 in Kraft.

 


Uster, den 19. September 2009

Der Vorstand:

Präsidentin
-------------------------------------------------------------

Anjelika Oberholzer-Smirnova
Blindenholzstr. 10 b
8610 Uster

Vizepräsident
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Giuseppe Pecorelli, Wernetshausen

 

Geschäftsführerin, Kassierin
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Astrid Storrer, Uster


Aktuarin
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Monica Lardrot, Uster

 


Koordinatorin
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Michele Cavin, Uster